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   OVG Schleswig-Holstein, 26.04.1997 - 2 L 252/96   

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https://dejure.org/1997,12846
OVG Schleswig-Holstein, 26.04.1997 - 2 L 252/96 (https://dejure.org/1997,12846)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.04.1997 - 2 L 252/96 (https://dejure.org/1997,12846)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. April 1997 - 2 L 252/96 (https://dejure.org/1997,12846)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einreiseweg; Luftweg; Schlepper

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  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1989 - A 13 S 787/89

    Berufungszulassung wegen Verfahrensmangels: Fehlen einer Begründung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.1997 - 2 L 252/96
    Erforderlich ist nur eine kurze und vollständige Begründung auf der Grundlage des Streitstoffes und der dem Urteil zugrundeliegenden Rechtsauffassung, die den Beteiligten transparent macht, wie das Gericht zu der im Tenor enthaltenen Entscheidung gelangt ist (BVerwG, Urteil vom 23.01.1984, 6 C 143.81, Buchholz § 108 VwGO Nr. 143; VGH Mannheim, Beschluß vom 28.07.1989, A 13 S 787/89, VBlBW 1989, 452/453; Kopp, VwGO, 1994, § 117 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.1997 - 2 L 252/96
    Ein Begründungsmangel liegt vor, wenn eine Urteilsbegründung überhaupt unterblieben, unverständlich oder verworren ist, oder sich in allgemeinen, formelhaften Wendungen erschöpft, so daß auch aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe nicht mehr entnommen werden kann, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche maßgeblich gewesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1985, 9 C 27.85, InfAuslR 1986, 79/81; VGH Kassel, Beschluß vom 26.01.1995, 10 UZ 91/95, MDR 1995, 525).
  • BVerwG, 24.10.1986 - 7 C 116.86

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer vom Berufungsgericht nicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.1997 - 2 L 252/96
    Für die Frage, ob den Begründungserfordernissen im genannten Sinne entsprochen wird, ist nicht ausschließlich auf die in den Urteilsgründen enthaltenen Ausführungen, sondern auch auf ihren Zusammenhang mit den Erörterungen im vorangegangenen Verfahren abzustellen (BVerwG, Beschluß vom 24.10.1986, 7 C 116.86, Buchholz 312 EntlG Nr. 44).
  • VGH Hessen, 26.01.1995 - 10 UZ 91/95

    Berufungszulassung: keine Berufung auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.1997 - 2 L 252/96
    Ein Begründungsmangel liegt vor, wenn eine Urteilsbegründung überhaupt unterblieben, unverständlich oder verworren ist, oder sich in allgemeinen, formelhaften Wendungen erschöpft, so daß auch aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe nicht mehr entnommen werden kann, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche maßgeblich gewesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1985, 9 C 27.85, InfAuslR 1986, 79/81; VGH Kassel, Beschluß vom 26.01.1995, 10 UZ 91/95, MDR 1995, 525).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.1997 - 2 L 252/96
    Erforderlich ist nur eine kurze und vollständige Begründung auf der Grundlage des Streitstoffes und der dem Urteil zugrundeliegenden Rechtsauffassung, die den Beteiligten transparent macht, wie das Gericht zu der im Tenor enthaltenen Entscheidung gelangt ist (BVerwG, Urteil vom 23.01.1984, 6 C 143.81, Buchholz § 108 VwGO Nr. 143; VGH Mannheim, Beschluß vom 28.07.1989, A 13 S 787/89, VBlBW 1989, 452/453; Kopp, VwGO, 1994, § 117 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.1997 - 2 L 252/96
    Auf der Grundlage dieser Maßstäbe ist zwar - generell - zu fordern, daß das Verwaltungsgericht zum persönlichen Geltungsbereich des Art. 16 a GG, also zur Frage der Einreise über einen sicheren Drittstaat, Feststellungen trifft (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 14.05.1996, 2 BvR 1938, 2315/93, BVerfGE 94, 49 ff/87), doch ist das Begründungserfordernis (i.S.d. § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) insoweit auch beeinflußt von der Frage, inwieweit der bisherige Prozeßverlauf Veranlassung zu einer besonderen Auseinandersetzung mit den Fragen von Reisemittel, Reiseweg und etwaigen Transitaufenthalten gibt.
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